Es folgte am 5. Mai 2017 eine «Mahnung 1» über CHF 1'505.00, dies für einen Rechnungsbetrag von CHF 160.00 für eine Monatsrate aus der Schuldanerkennung. Der Restbetrag setzte sich aus Kosten für die Ausfertigung der Schuldanerkennung von CHF 350.00, CHF 900.00 für den Besuch vom 5. Mai 2017 für 2 Personen sowie Mahngebühren von CHF 25.00 und Inkassokosten von CHF 70.00 zusammen. Das Schreiben beinhaltete zudem wiederum die Androhung eines Hausbesuchs in roter Schrift. Eindrücklich geht der Bereicherungswille des Beschuldigten aus einer von ihm getätigten Aussage gegenüber der Strafklägerin hervor: