Im konkreten Fall wurden sodann monatliche Raten von CHF 160.00 (sich zusammensetzend aus CHF 80.00 Monatsrate bis zur vollständigen Begleichung und CHF 80.00 (!) «zusätzliche monatliche Kosten durch Umtriebe aus dieser Schuldanerkennung») bestimmt. Der Beschuldigte liess den Strafkläger damit nach dem Versenden einer einzigen Rechnung (am 21. März 2017) eine Schuldanerkennung über den doppelten Grundforderungsbetrag unterzeichnen.