Die Schuldanerkennung ist identisch mit derjenigen, die er der Straf- und Zivilklägerin vorgelegt hat, weshalb für deren Würdigung grundsätzlich darauf verwiesen werden kann. Die einzige Abweichung besteht bei der nunmehr übereinstimmenden E-Mail-Adresse und Kosten für die Schuldanerkennung (CHF 350.00). Im konkreten Fall wurden sodann monatliche Raten von CHF 160.00 (sich zusammensetzend aus CHF 80.00 Monatsrate bis zur vollständigen Begleichung und CHF 80.00 (!) «zusätzliche monatliche Kosten durch Umtriebe aus dieser Schuldanerkennung») bestimmt.