Ferner wird der Sachverhaltskomplex des Zuparkens und Drohens mit AA.________ (Angehörige eines Staates) (wobei das effektive Aufeinandertreffen auf dem Parkplatz unbestritten ist) sowie die Sichtbarkeit der am Briefkasten angebrachten Zettel für Dritte bestritten. 13.3. Beweismittel Nebst den genannten objektiven Beweismitteln sowie der gelben Zettel (pag. 135, 136 f., 138, 139 f. und 145 f.) liegen insbesondere die ursprüngliche Rechnung