Dabei habe er die Strafklägerschaft aufgefordert zu bezahlen, ansonsten das nächste Mal ein Mercedes mit drei AA.________ (Angehörige eines Staates) vorbeikäme, die bestimmt keinen Spass machten, und es dann nicht gut rauskommen werde. Die Anklageschrift nennt einen Deliktsbetrag von «CHF 50.00 oder CHF 132.35». Die Vorinstanz merkte bereits anlässlich der Vorfragen (pag.