Am 10. August 2017 sei er dann zum dritten Mal zur Polizei, um sich erneut über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren (pag. 975). Zudem bejahte er die Frage, ob er Angst vor dem Beschuldigten habe und führte wenig später aus, er denke, dieser sei zu allem fähig. Er denke, der Beschuldigte wende solche Methoden an, weil er gemerkt habe, dass er auf rechtlichem Weg keine Chance habe, und er ihm Angst machen, ihn einschüchtern wolle, damit er die Forderung bezahle (pag.