29 gehend und wiederholt diskutiert; es kann grundsätzlich darauf verwiesen werden. Der Beschuldigte erhöhte auch gegenüber K.________ fortlaufend den Druck, indem er sich bestimmten Machenschaften bediente (etwa das Auftreten mit dem Namen «X.________», das Drohen mit Besuchen, so auch beim Arbeitgeber, etc.). Wie hiervor bereits ausgeführt, handelt es sich bei den in seinen Schreiben farblich prominent eingebetteten Sätzen – entgegen der erneuten Behauptung des Beschuldigten (pag. 1122) – nicht um eine blosse Frage.