1133) erfolgte wiederum eine Mahnung am 8. August 2017 über CHF 6'426.50 an die neue Adresse, diesmal nur unterzeichnet vom Beschuldigten und mit dem altbekannten Satz, wobei eine «friedliche Lösung» eingefügt wurde. Die nächste Mahnung datiert vom 15. August 2017, enthält denselben Wortlaut (wobei der Arbeitgeber, welcher zwischenzeitlich bereits kontaktiert wurde, nicht mehr erwähnt ist) und einen Betrag von CHF 6'701.50 (wobei die Aufwände im Zusammenhang mit der Polizei für 1 Stunde auf nunmehr CHF 170.00 beziffert wurden). Am 4. September 2017 erfolgte der infolge Abwesenheit von K._____