In der nächsten Mahnung vom 1. Juli 2017 (pag. 1132; Betrag CHF 6'321.50) schrieb der Beschuldigte wiederum «Sie möchten sicher nicht, dass wir Sie oder Ihren Arbeitgeber nach der Zahlungsfrist besuchen um eine faire Lösung zu finden?». Nach einer Adressnachforschung (pag. 1133) erfolgte wiederum eine Mahnung am 8. August 2017 über CHF 6'426.50 an die neue Adresse, diesmal nur unterzeichnet vom Beschuldigten und mit dem altbekannten Satz, wobei eine «friedliche Lösung» eingefügt wurde.