Z. 331 ff.), folgte eine weitere Mahnung am 18. Juni 2017 über CHF 5'311.50 (pag. 1130 f.; beinhaltend eine Gebühr für den Besuch beim Arbeitgeber vom 15. Juni 2017 für zwei Personen, einen «Tagessatz» [CHF 450.00] für die Anzeige bei der KAPO L.________, Autospesen, Mahngebühren und Inkassokosten). Die Formulierung wurde erneut angepasst, namentlich wie folgt: «!!!Sie möchten nicht, dass der nächste Schritt ein erneuter Besuch bei Ihnen ist (Angeschrieben mit Schuldeneintreibung), um den offenen Betrag direkt abzuholen oder eine faire Lösung zu suchen? Letzte Möglichkeit einen Abzahlungsvertrag abzuschliessen!!!!». In der nächsten Mahnung vom 1. Juli 2017 (pag.