Wie der Grundbetrag zustande kam, wird nicht spezifiziert. Das Schreiben beinhaltet wiederum den in roter Farbe geschriebenen Satz «Sie möchten sicher nicht, dass wir Sie nach der Zahlungsfrist besuchen um eine Lösung zu finden?». Gleiches gilt für die Mahnung vom 22. Mai 2017 über CHF 3'779.50, wobei dem besagten Standardsatz «[…] oder Ihren Arbeitgeber nach der Zahlungsfrist besuchen […]» hinzugefügt wurde. Nachdem der Beschuldigte K.________ telefonisch einen Besuch bei dessen Arbeitgeber androhte (pag. 1164 Z. 331 ff.), folgte eine weitere Mahnung am 18. Juni 2017 über CHF 5'311.50 (pag.