28 pag. 1120) gegenüber K.________ abtreten. Interessanterweise datiert die erste Rechnung, gesandt von der «X.________» und unterzeichnet vom Beschuldigten als Geschäftsinhaber sowie von Y.________ als Sachbearbeiter, bereits vom 7. Mai 2017, also drei Tage vor der Zession. Sie beinhaltet sodann nebst einem Rechnungsbetrag von CHF 3'449.50 (dieser ist damit über CHF 1'000.00 höher als die [noch zu zedierende] Grundforderung) bereits Inkassokosten («Abklärungen») von CHF 225.00 (pag. 1128). Wie der Grundbetrag zustande kam, wird nicht spezifiziert.