26 Verfahrens geltend, keine Mitarbeiter zu haben, bspw. pag. 1107). Die Ausführungen der Kammer zum ersten Sachverhaltsabschnitt haben auch hier Geltung. Bei diesem Schreiben zeigt sich sodann die sich von den drohenden Sätzen erhoffte Wirkung exemplarisch. Der Satz «Sie wollen sicher nicht, dass wir Sie nach der Mahnfrist besuchen kommen um eine friedliche Lösung zu finden?» hat der Beschuldigte in roter Schrift in den ansonsten schwarzen Fliesstext eingebettet.