Der Beschuldigte wollte eine private Forderung geltend machen und schrieb im Namen seiner Inkassofirma «X.________» von «unserem Zedenten» (ergo der Beschuldigte selber) und fügte an, man werde es «unserem» internen Inkassoberater weitergeben, falls die Zahlung unterbleibe (pag. 971.12, der Beschuldigte machte im Laufe des