Am 8. August 2017 (Betrag CHF 715.00) sowie am 13. August 2017 (Betrag CHF 820.00) soll der Beschuldigte sodann dem Straf- und Zivilkläger je eine Mahnung, wiederum beinhaltend die Androhung ernstlicher Nachteile, geschickt haben. Als weitere Handlung wird dem Beschuldigten das Versenden einer mit drohendem Inhalt versehenen Mahnung betreffend «Strommehrkosten» vom 30. September 2017 (Betrag CHF 4'275.00) an den Straf- und Zivilkläger vorgeworfen. In Bezug auf beide Sachverhalte sei der Straf- und Zivilkläger wiederum zusätzlich eingeschüchtert worden, indem in den Schreiben resp.