____ (Z.________ (Staatsangehörigkeit) anmutender Name, der die Drohung verstärken sollte), am 7. Mai 2017 im Namen seines Inkassounternehmens «X.________» zur Bezahlung an den Straf- und Zivilkläger gesandt. Am 8. August 2017 (Betrag CHF 715.00) sowie am 13. August 2017 (Betrag CHF 820.00) soll der Beschuldigte sodann dem Straf- und Zivilkläger je eine Mahnung, wiederum beinhaltend die Androhung ernstlicher Nachteile, geschickt haben.