67), oder aber die in Rechnung gestellte polizeiliche Einvernahme für zwei Personen. Zudem fällt auf, dass der Beschuldigte in seinen Schreiben wiederholt nächste Schritte ankündigte und darauf aufmerksam machte, was im Falle ausbleibender Zahlungen geschehen sollte. Zumindest die in den Schreiben vom 9. März 2017 und 17. April 2017 angekündigten Hausbesuche nahm er in der Folge wahr, was zeigt, dass der Beschuldigte willens war, die angezeigten Schritte auch tatsächlich umzusetzen. Diese weiteren Massnahmen drohte er in der Regel in Klammern an und untermauerte sie bewusst mit typographischen Hilfsmitteln wie etwa Ausrufezeichen, roter Schrift und/oder Grossbuch-