Ihre diversen Verdienste einfordern (auch der Verdienst Ihres Marktstandes).» (pag. 73). Mit Schreiben vom 29. April 2017 an den Beschuldigten zog schliesslich die AG.________GmbH die Zessionen, Vollmachten und Debitorenrückzahlungsverträge per sofort zurück (pag. 60). Entsprechend war das letzte vom Beschuldigten an die Straf- und Zivilklägerin versandte Schreiben vom 5. Mai 2017 (pag. 71) versehen mit der Kopfzeile «Ehemalige Zession von AG.________GmbH» und trug den Titel «Rechnung unserer Gebühren und Nichtanerkennung des Hausverbots». Im geforderten Betrag von CHF 1'891.90 war sodann die «Zessionsschuld von AG.________GmbH» bereits abgezogen (dies ohne weitere Erläuterung in der