Am 22. März 2017 folgten der hiervor bereits eingehend behandelte Hausbesuch und die Unterzeichnung der Schuldanerkennung. Am 17. April 2017 versandte der Beschuldigte sodann eine «Mahnung zur Schuldanerkennung» über CHF 525.00, da deren erste «Rate» nicht bezahlt worden sei. Der Rechnungsbetrag wurde dabei offenbar stillschweigend gleich auf zwei Raten festgesetzt (CHF 100.00), obgleich erst eine Rate fällig gewesen wäre. Das Schreiben enthält sodann folgende Appelle: «Denken Sie an die Folgen!!!» und «!!!