, allesamt ausgestellt von «U.________» und unterzeichnet vom Beschuldigten als deren «Geschäftsinhaber», «Rechnung unserer Gebühren und Nichtanerkennung des Hausverbots» vom 5. Mai 2017 (pag. 71), ausgestellt von der «X.________» und wiederum unterzeichnet vom Beschuldigten als «Geschäftsführer», und die E-Mail vom 26. April 2017 (pag. 73). 10.4. Würdigung durch die Kammer