(Angehörige eines Staates) gedroht haben. Das Drohen mit AM.________(Angehörige eines Staates) vor der Umfirmierung scheint vor diesem Hintergrund zumindest nicht abwegig. Andererseits passt auch die Aussage des Beschuldigten dazu, wonach die Straf- und Zivilklägerin wohl nicht Angst vor zwei «kleinen Schweizern» habe (pag. 1161 Z. 229). Auf die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin ist nach dem Gesagten abzustellen. Diese stimmen denn auch mit denen ihres an AN.________ erkrankten Ehemannes überein, welcher schilderte, seine Frau sei «regelrecht genötigt» worden, die Schuldanerkennung zu unterschreiben. Seine Frau sei nahe an einem Nervenzusammenbruch gewesen.