956 Z. 75 ff.). Auch hätten sie davon gesprochen, dass es noch zwei weitere Typen gebe, die der Beschuldigte vorbeischicken könnte (pag. 956 Z. 66 f.). Solche Angst habe ihr noch niemand gemacht (pag. 958 Z. 148 f.). Angesprochen auf ihre frühere Aussage betreffend AM.________ (Angehörige eines Staates) führte die Straf- und Zivilklägerin sodann aus, der Beschuldigte habe ihr gesagt, entweder sie zahle oder sie unterschreibe. Wenn dann alles nichts nütze und sie nicht zahle, dann könne er ihr immer noch die AM.________(Angehörige eines Staates) auf den Hals jagen (pag. 958 Z. 156 f.). Nach diesem Vorfall habe sie Angst gehabt, raus zu gehen. Sie sei auf Umwegen zur Arbeit gegangen.