Sie hätten die ganze Zeit gestanden. Sie habe im Gang einen Schuhschrank, auf dem sie das Formular unterschrieben habe. Sie habe so Angst gehabt, dass «sie» [gemeint sind der Beschuldigte und H.________] – wie von ihnen angedroht (pag. 955 Z. 45 ff. und pag. 956 Z. 74 f.) – das Fahrzeug vor ihrem Haus parkieren und sie überall hin begleiten würden mit ihren Jacken mit dem Aufdruck Schuldeneintreibung (pag. 956 Z. 50 ff.; pag. 959 Z. 197 f. und pag. 960 Z. 211 f.). Zudem hätten sie angedroht, wenn sie zur Arbeit gehe, könnten sie mitkommen und die ganze Zeit vor ihrem Marktstand stehen mit ihren beschrifteten Jacken (pag. 956 Z. 75 ff.).