Kommt hinzu, dass die Straf- und Zivilklägerin für die betreffende[n] Grundforderung[en] bereits ein vorrechtliches Inkasso- sowie anschliessend das gesetzliche Betreibungsverfahren durchlaufen hatte, aus welchem ein Pfändungsverlustschein resultierte (pag. 52 ff.). Dass sich die Straf- und Zivilklägerin ein paar