Kommt hinzu, dass bereits die Schuldanerkennung selbst durchaus Nachteile androhende Inhalte aufweist («Schuldeneintreibungen 365/24 mit Personenüberwachung- und Begleitung», oder aber die zitierte Passage betreffend Zutritt auf alle Grundstücke und Wohnungen etc., bis die Schuld bezahlt ist). Es ist bereits vor dem Hintergrund der unbestrittenen Umstände (abendlicher Besuch zweier der Straf- und Zivilklägerin unbekannter Schuldeneintreiber, die in Jacken mit der Aufschrift «Schuldeneintreibung» einen die offene Grundforderung um ein Vielfaches übersteigenden Betrag eintreiben wollen) kaum denkbar, dass sich der Hausbesuch wie vom Beschuldigten beschrieben zugetragen hat. Es erscheint