1093 Z. 113 ff.). Kommt hinzu, dass bereits die Schuldanerkennung selbst durchaus Nachteile androhende Inhalte aufweist («Schuldeneintreibungen 365/24 mit Personenüberwachung- und Begleitung», oder aber die zitierte Passage betreffend Zutritt auf alle Grundstücke und Wohnungen etc., bis die Schuld bezahlt ist).