1091 Z. 45). Der zitierte Passus («nicht beeinflusst oder genötigt worden zu sein […] und ohne jeglichen Druck unterschrieben») erweckt gerade den gegenteiligen Eindruck, nämlich, dass der Beschuldigte tatsächlich Druck ausgeübt hat und sich in Antizipation entsprechender Vorwürfe absichern wollte, indem er sich unterschriftlich bestätigen liess, eine solche Druckausübung habe nicht stattgefunden. Diese Vermutung wird durch die unglaubhaften Schilderungen des Beschuldigten zum fraglichen Hausbesuch verstärkt. So beschrieb er diesen offensichtlich übertrieben und beschönigend als «lustig, lässig und gemütlich» und das Gespräch als loyal und locker;