Die Schuldanerkennung macht demnach einen unseriösen Eindruck. Sie hält sodann explizit fest, dass der Schuldner mit der Unterzeichnung bestätige, «alles mit dieser Schuldanerkennung verstanden zu haben, nicht beeinflusst oder genötigt worden zu sein […]. Er hat diese Schuldanerkennung aus Eigeninitiative und ohne jeglichen Druck unterschrieben.