46 f.) und wurde im «Debitorenrückzahlungsvertrag» vom 6. Januar 2017 aufgeführt. Der vom Beschuldigten eingeforderte Gesamtbetrag von CHF 718.10, in der Anklageschrift als der «rechtmässig abgetretene Forderungsbetrag» bezeichnet, setzt sich zusammen aus der genannten zedierten Forderung sowie einer weiteren angeblichen Forderung der AG.________GmbH gegenüber der Straf- und Zivilklägerin über CHF 268.45 (vgl. pag. 51), deren Zession an den Beschuldigten nicht aktenkundig ist. Die objektiven Beweismittel belegen damit eine rechtmässig zedierte Forderung von CHF 449.65.