___» bezeichnet und mit dieser Bezeichnung, welche im Zusammenhang mit Inkassotätigkeit skrupellose und ungesetzliche Methoden suggeriere, die Straf- und Zivilklägerin zusätzlich eingeschüchtert. 9.2. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte in Begleitung von H.___