1108, wonach ja ganz klar stehe, was weiter verrechnet werde). Auf konkreten Vorhalt seiner gegenüber den Geschädigten geltend gemachten Kosten erklärte er indes: CHF 25.00 seien «diverse Kosten, die wir haben und die Inkassokosten, welche noch dazu kommen» (pag. 1109) und die CHF 70.00 seien «einfach Mehrkosten», da gebe es viel zu machen, «Kopien und so weiter» (pag. 1110), wobei in der Besuchsgebühr von «pauschal» CHF 450.00 (pro Person) ebenso «alle Schreiben» enthalten seien (pag. 1109). Ferner gab er an, in der erwähnten Besuchsgebühr sei etwa auch die Kilometerentschädigung enthalten (pag.