2124 Z. 2). Letzteres widerspricht wiederum seinen Aussagen gegenüber der Polizei am 30. Juni 2017, wonach er im Moment CHF 1'500.00 pro Monat verdiene (pag. 1006). Seine vorinstanzliche Erklärung, die gegenüber der Polizei angegebene Zahl habe sich auf einen Internetverkauf bei AF.________ bezogen (pag. 2123 Z. 45 f.), ist bereits deshalb unbehelflich, als der gegenüber der Polizei genannte Betrag eindeutig im Kontext zum Inkassogeschäft stand (pag. 1006, Frage: «Was ist zur Zeit ihr monatlicher Verdienst mit diesem Geschäft [Anmerkung der Kammer: bei diesem Geschäft handelte es sich um die Inkassotätigkeit]?» Antwort: «Mit diesem Geschäft im Moment zirka CHF 1'500.-.