11 CHF 30'000.00 bezahlt; sein Anwalt habe die Schuldanerkennung geschrieben, darum halte das Ganze ja stand. Dieses Geld wolle er zurück (pag. 1108). Gegenüber der Staatsanwaltschaft gab er im Widerspruch dazu an, im Zusammenhang mit seiner Inkassotätigkeit gesamthaft etwa CHF 3'000.00 Auslagen gehabt zu haben (pag. 1168 Z. 480). Diesen Ausgaben stünden keine Einnahmen gegenüber, er habe absolut nichts damit verdient, keinen Franken (pag. 1168 Z. 481 und pag. 2124 Z. 2).