Ob diese Umstände mitunter geeignet waren, die Tatbestandsmässigkeit der angeklagten Delikte zu begründen, wird im Rahmen der rechtlichen Würdigung untersucht. Dieselbe Schlussfolgerung betreffend Aussageverhalten lässt sich in weiten Teilen auf seine übrigen Aussagen übertragen, die entweder an die konkreten Vorhalte angepasst, widersprüchlich oder beschönigend waren, oder aber offensichtliche Schutzbehauptungen darstellten. Beispielhaft zu nennen ist etwa seine Erklärung für die hohen in Rechnung gestellten Kosten von CHF 350.00 für die Ausfertigung der Schuldanerkennung. Er habe für die Ausfertigungskosten nämlich etwa