Der Beschuldigte behauptet zusammengefasst, sein Inkassounternehmen anfänglich, als er es mit einem AA.________ (Angehöriger eines Staates) aufgebaut habe und als noch eine Übernahme durch diesen geplant gewesen sei, «W.________» genannt und den Z.________ (Staatsangehörigkeit) Freund nie gegen aussen auftreten gelassen zu haben, die Umfirmierung in einen Z.________ (Staatsangehörigkeit) Namen sodann vorgenommen zu haben, als der Z.________ (Staatsangehörigkeit) Geschäftspartner wegzog und deshalb die Übernahme platzte. Ab diesem Zeitpunkt habe er den weggezogenen AA.