_ zurückgekehrt sein soll. Die diesbezüglichen Erklärungsversuche des Beschuldigten, wonach Y.________ die Schreiben nach seiner Rückkehr nach AC.________ mitunterzeichnet habe, weil er gelegentlich bei ihm zu Besuch gewesen sei (pag. 2122 Z. 33), sind offensichtliche Schutzbehauptungen und zeigen, wie der Beschuldigte seine Aussagen an den jeweiligen Vorhalt anpasste. Es macht schlichtweg keinen Sinn, einen Freund, der zu Besuch ist, ohne ersichtlichen Grund eine Mahnung mitunterzeichnen zu lassen.