dargelegte Chronologie widerspricht den objektiven Beweismitteln. So gab der Beschuldigte zunächst an, er habe zusammen mit einem Kollegen namens «Y.________» beschlossen, ins Inkassogeschäft einzusteigen. Y.________ sei am Anfang, etwa die ersten drei Monate, noch dabei gewesen, sei aber dann wieder zurück nach AC.________ gegangen. «Y.________» sei dabei gewesen, als die Firma noch «W.________» geheissen habe (pag. 1157 Z. 50 ff.). Auf die Bezeichnung «X.________» sei er (der Beschuldigte) gekommen, weil Y.________ – ein AA.________ (Angehöriger eines Staates) – habe mitmachen wollen.