8. Vorbemerkungen Dem Beschuldigten wird in den Anklageziffern A.I.1.1.-1.5. Erpressung (evt. gewerbsmässig, evt. teilweise Versuch und evt. teilweise räuberisch), evt. Nötigung (evt. teilweise Versuch), mehrfach begangen, vorgeworfen, welche mit überwiegend demselben «modus operandi» begangen worden sein sollen (Zession von Forderungen; Einfordern im Namen der eigenen Inkassofirma und Aufschlag für eigene «Inkassokosten»; Senden von Briefen/Mahnungen an die Schuldner bzw. Schuldnerinnen der Forderungen mit überwiegend gleichen [drohenden] Formulierungen;