6 1. der Einstellung des Strafverfahrens wegen 1.1. Erpressung, ev. Nötigung, angeblich mehrfach versucht begangen in der Zeit vom 7. Mai 2017 bis 5. September 2017 in I.________, J.________ und evtl. anderswo z.N. von K.________ durch mehrfache tatsächliche Kontaktaufnahme mit dessen Arbeitgeber (Teil der Anklageschrift Ziff. I.A.1.4.); wobei diese Teileinstellung nicht den Vorwurf der Androhung einer solchen Kontaktaufnahme umfasst; 1.2. Drohung, angeblich begangen am 7. März 2017 in L.________ z.N. von D.__