des vorinstanzlichen Urteils seien vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei von folgenden Vorwürfen freizusprechen: - gewerbsmässige Erpressung zum Nachteil von C.________; - versuchte Erpressung zum Nachteil von C.________; - versuchte Erpressung zum Nachteil von D.________; - versuchte Erpressung zum Nachteil von K.________; - versuchte Erpressung zum Nachteil von F.________ und Q.________; - versuchte Nötigung zum Nachteil von D.________; - Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln 2.