_ vom 4. August 2023 bei. Zudem wurde bei der Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenberg betreffend die Verfahrensnummer ST.2021.153 um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstands (bzw. ob die Sistierung nach wie vor Gültigkeit habe) nachgesucht (pag. 2316). Des Weiteren wurden bei der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft betreffend die Verfahrensnummer MU1 22 1865 der aktuelle Stand der Strafuntersuchung sowie die Frage, wann mit einem Urteil zu rechnen ist, abgeklärt (pag. 2317; vgl. die Übernahmeverfügung vom 28. Juni 2022, gemäss