), eingeholt. Dem Leumundsbericht lag ferner einerseits eine Kopie der Verfügung des Strassenverkehrsamtes des Kantons Aargau vom 9. September 2019 betreffend den vorsorglichen Führerausweisentzug und die Anordnung einer verkehrspsychologischen Begutachtung über den Beschuldigten sowie andererseits eine Kopie des Strafregisterauszugs vom 20. Dezember 2022 und des Betreibungsregisterauszugs (Schuldner-Information) des Betreibungsamtes R.________ vom 4. August 2023 bei.