3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (pag. 2406 ff.) und ein Auszug Administrativmassnahmen aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen ASTRA (pag. 2379 ff.), beide datierend vom 15. August 2023, sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 10. August 2023 (pag. 2390 ff.), eingeholt.