1. Zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 27.09.2017 (der auf die Zusatzstrafe entfallende Anteil an der Gesamtstrafe beträgt 17 Monate); 2. Zu anteilsmässigen Verfahrenskosten in Höhe von 8/10 der allgemeinen Gebühren und Auslagen sowie 9/10 der persönlichen Gebühren und Auslagen, ausmachend insgesamt CHF 25'664.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). VI. [Festsetzung amtliches Honorar] VII. A.________ wird in Anwendung von Art. 49 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a und 433 Abs. 1 lit. a StPO weiter verurteilt: