1. wegen Erpressung, ev. Nötigung, angeblich mehrfach versucht begangen in der Zeit vom 07.05.2017 bis am 05.09.2017 in I.________, J.________ und evtl. anderswo z.N. von K.________ durch mehrfache tatsächliche Kontaktaufnahme mit dessen Arbeitgeber (Teil von Anklageschrift Ziff. I.A.1.4.); wobei diese Teileinstellung nicht den Vorwurf der Androhung einer solchen Kontaktaufnahme umfasst; 2. wegen Drohung, angeblich begangen am 07.03.2017 in L.________ z.N. von D.________ (Anklageschrift Ziff. I.A.2.);