1. Zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Die ausgestandene Polizei- und Untersuchungshaft (80 Tage) wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'700.00, dies als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 7. Februar 2019.