4. der A.________ mit Urteil der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 3. August 2018 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde. 5. A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 verurteilt und die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 1 Tag festgesetzt wurde (Art. 103, 106 StGB). 6. Betreffend A.________ beschlossen wurde: