Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 5. März 2021 betreffend A.________ (alias I.________) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich begangen am 29. Juni 2020 in Rheinfelden/D zum Nachteil von E.________ (AKS Ziff. I.4.), mangels Strafantrag eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung;