Das Verschulden und die Schwere der Tatbegehung der Katalogtat wiegen vorliegend vergleichsweise leicht, wobei die Handlungen des Beschuldigten keinesfalls bagatellisiert werden sollen. Er hat immerhin mehrfach qualifizierte Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz begangen und dabei die nicht unwichtige Rolle des Fahrers bzw. «Schleppers» eingenommen. Sie bewegen sich indes nicht im Bereich einer sehr schweren Delinquenz. Seit den Vorfällen ist der Beschuldigte – soweit aktenkundig – noch zwei Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten (allerdings Übertretungen im Bereich Strassenverkehrsgesetz).