Aufgrund der in der Vergangenheit erfolgten mehrfachen Stellenwechsel (darunter auch bereits einmal das Führen einer Firma in selbstständiger Erwerbstätigkeit), den hohen Schulden/Verlustscheinen, des relativ tiefen Einkommens sowie des baldigen (erneuten) Familienzuwachs ist fraglich, ob sich der Beschuldigte längerfristig (insb. finanziell) wird integrieren können. Dennoch ist eine positive Tendenz zu erkennen. 29.5 Fazit Insgesamt sprechen einige Punkte gegen die Annahme eines Härtefalls: